Liebe Gäste,
wir freuen uns Sie bald begrüßen zu dürfen.
Uns ist bewusst, dass die vorgegebenen Regeln und Schutzmaßnahmen für alle eine große Herausforderung darstellen. Das Wichtigste für uns sind Ihr Wohl und die Sicherheit unserer Mitarbeiter. Daher bitten wir Sie, uns dabei zu helfen, die behördlichen Vorgaben einzuhalten und somit gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir unsere Dienstleistung anbieten dürfen.
Die 3 G Regel wurde am 3. April 2022 unter Vorbehalt aufgehoben.
Vom Besuch sind ausgeschlossen:
• Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
• Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
• Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
In den gemeinschaftlich genutzten Räumen und Fluren bitten wir zum Tragen einer Gesichtsmaske (Maskenpflicht). Kinder unter 6 Jahren sind davon befreit. Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten.
Sollten Sie während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben Sie sich unverzüglich zu isolieren und dürfen Gemeinschaftsräumlichkeiten nicht mehr betreten. Sie haben die Mitarbeiter so rasch wie möglich zu informieren und Ihren Aufenthalt zu beenden.
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, können Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir gerne auch telefonisch unter 089 500 28 222 zur Verfügung.